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Ein Mitglied unserer Bürgerinitiative hat zur Aussendung der SPÖ Stellung genommen: Gegendarstellung zu Windkraftanlagen.pdf (37,4 kB)

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Wir freuen uns folgende Antwort des Herrn Bürgermeisters auf unser e-Mail veröffentlichen zu können:

"Bezüglich Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass wir natürlich die Entscheidung der Bürger trotz der geringen Wahlbeteiligung akzeptieren und stehen zu dem GR-Beschluss vom 30.09.2014."

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Nachdem wir immer häufiger mit der Frage konfrontiert werden, ob das Ergebnis der Volksbefragung von der Gemeindeführung akzeptiert und dieses einem Gemeinderatsbeschluss gleichgehalten wird (es kursieren Gerüchte, dass dies nicht der Fall ist, obwohl ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss vorliegt), haben wir heute, 9.12., ein
e-Mail an die Gemeinde geschickt, in dem um rasche Beantwortung folgender Fragen gebeten wird:

Wird das Ergebnis der Volksbefragung trotz der geringen Wahlbeteiligung vom Gemeinderat sowie vom Herr Bürgermeister akzeptiert?

Wird das Ergebnis der Volksbefragung, wie bereits einstimmig beschlossen, einem Gemeinderatsbeschluss gleichgehalten?

Ist das Projekt "Windkraftanlagen" auf Mitterndorfer Gemeindegebiet ad acta gelegt?

Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir diese hier veröffentlichen …

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Zur Aussendung des Herrn Bürgermeisters wollen wir kurz zu einigen Punkten unsere Sichtweise erläutern:

Zum Vorwurf, dass die ÖVP-Gemeinderäte ihre Meinung zu den Windkraftanlagen geändert haben, wollen wir folgendes anmerken:
Bereits im Juni haben wir sowohl dem Amtsleiter als auch GR Soudek gesammelte Informationen über die Gesundheitsgefährdung von Windkraftanlagen mit der Bitte um Durchsicht überreicht ... Weiters wurde beiden Seiten vorgeschlagen sich nach Durchsicht zusammen zu setzen und darüber zu sprechen ...

Von Seiten der Gemeinde wurde dieser Vorschlag damit quittiert, dass kurz darauf (Anfang Juli) die Umwidmung von Flächen auf Grünland-Windkraftanlagen als Tagesordnungspunkt der Gemeinderatsitzung zu lesen war ...
Diese Vorgehensweise war es, die uns zu dem Entschluss kommen ließ einen Initiativantrag einzubringen!

Die ÖVP hat sich für unser Anliegen interessiert und mehrere Gespräche mit uns geführt, in denen wir über die möglichen Gesundheitsgefahren und die negativen Veränderungen für unseren Lebensraum diskutiert haben ...

Jetzt stellt sich die Fragen, warum es schlimm ist seine Meinung zu ändern ... Beim Gemeinderatsbeschluss 2012 für die Windkraftanlagen fehlten anscheinend die contra-Argumente .... Diese haben wir auf den Tisch gebracht und somit die Meinung von vielen Mitterndorfern und Neu-Mitterndorfern gestärkt oder sogar verändert (egal ob sie einer Fraktion angehören, Privatpersonen oder Grundstückseigentümer sind) ...

Betreffend der Errichtung eines Altstoffsammelzentrums zwischen Mitterndorf und Neu-Mitterndorf fragen wir uns warum davon plötzlich die Rede ist!?
Bei unserer ersten Informationsveranstaltung in Neu-Mitterndorf wurde dieses Thema, nachdem es zu Diskussionen betr. die Verwendung der Ausgleichszahlungen kam, aufgegriffen ... Die Bevölkerung in Neu-Mitterndorf versteht nicht, warum es nur eine Sammelstelle in Mitterndorf gibt ... Die anwesenden Neu-Mitterndorfer fragten den Bürgermeister warum dies der Fall sei - und erhielten darauf keine Antwort ...
Jetzt, wo es eine Entscheidung gegen die Errichtung der Windkraftanlagen gibt, ist auf einmal von der Errichtung eines Altstoffsammelzentrums die Rede, welche mit Hilfe der Ausgleichszahlungen finanziert werden sollte ...
Mehrmals wurde der Bürgermeister von uns darauf angesprochen, wofür er die Geldzahlungen der Energiepark Bruck GmbH verwenden will - darauf bekamen wir keine konkreten Antworten (Thema war immer nur der Schwimmteich) ...
Nun wird in der Aussendung der Gemeinde suggeriert, dass die Errichtung dieses Altstoffsammelzentrums im direkten Zusammenhang mit den Zahlungen für die Windkraftanlagen im Zusammenhang steht ...

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Wir bedanken uns bei allen, die Ihre Stimme abgegeben haben. Es freut uns sehr, dass Mitterndorf sich für eine Zukunft ohne Windkraftanlagen entschieden hat.

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Zu den Gründen warum unser Herr Bürgermeister das Projekt "Windkraft" befürwortet, wollen wir unsere Sicht der Dinge darlegen (auch wenn wir uns wiederholen;-)):

- Infraschall der von Windkraftanlagen erzeugt wird steht im Verdacht gesundheitsgefährdend zu sein

- Es ist nicht fix, dass 10 Anlagen an den Gemeindegrenzen errichtet werden - die Ebreichsdorfer Anlagen sind noch nicht einmal genehmigt

- Die Ausgleichszahlungen in Höhe von €32.000 sind nur für die ersten 13 Jahr garantiert - nämlich so lange die Förderung läuft

- Wer sich schon einmal mit dem Thema Schwimmteich auseinandergesetzt hat weiß, dass die Aushubarbeiten den geringsten Kostenfaktor darstellen - das Teure an einem Teich sind die Teichfolie, Bepflanzung, …

- Die Antwort zu den besonderen Projekten, die von den Geldern finanziert werden sollen, ist uns der Bürgermeister noch immer schuldig …

Abschließend wollen wir noch zu bedenken geben, dass bis jetzt immer nur von 6 WKA auf Mitterndorfer Gebiet die Rede ist … Was ist allerdings, wenn sich die Gesetzeslage ändert und der Mindestabstand verringert wird … Was wenn eine Verdichtung möglich wird … Was wenn die ausgewiesene Teilfläche vergrößert wird … ???

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Am Sonntag, den 23.11., ist es endlich so weit - die Volksbefragung über die Umwidmung von Flächen auf Grünland-Windkraftanlagen wird durchgeführt.
Stimmt die Mehrheit der Mitterndorfer und Neu-Mitterndorfer gegen diese Umwidmung, ist das Projekt "Windkraftanlagen" Geschichte und es werden keine "Windräder" auf Mitterndorfer Ortsgebiet gebaut ... D.h. uns bleibt der freie Blick auf die schöne Natur und wir müssen nicht befürchten, dass es zu Beeinträchtigungen durch die 200m hohen Windkraftanlagen kommt ...

Bevor die Mitterndorfer und Neu-Mitterndorfer ihre Stimme abgeben, wollen wir nochmals betonen, dass es nicht der Wahrheit entspricht, dass die Windkraftanlagen von Mitterndorfer nur zu den Seibersdorfern und Ebreichsdorfern dazugestellt werden.
Zu den Seibersdorfer WKA wird eine Abstand von mind. 750m bestehen.
Und die Ebreichsdorfer WKA sind nicht, so wie in der Fragestellung der Gemeinde für die Volksbefragung behauptet, bereits bewilligt. Vor einer Bewilligung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden - und das ist in Ebreichsdorf noch nicht geschehen. Weiters ist anzunehmen, dass die 3 WKA Richtung Unterwalterdorf nur gebaut werden, wenn auch die Mitterndorfer WKA errichtet werden, da lt. dem Projektplaner von Ebreichsdorf 3 Anlagen alleine nicht rentabel sind. (Anzumerken ist, dass auch die Stadtgemeinde Ebreichsdorf immer nur vom "Dazustellen" gesprochen hat)
Aussagekräftig finden wir, dass sich die Schranawander Bevölkerung mit mehr als 80% gegen die Errichtung von WKA ausgesprochen hat.
Somit ist die Fragestellung bei der Volksbefragung als "nicht korrekt" zu bezeichnen!

Wir hoffen, dass viele Neu-Mitterndorfer und Mitterndorfer ihr Recht auf Mitbestimmung wahrnehmen und zur Volksbefragung gehen - für dieses Recht haben wir, die Bürgerinitiative Pro-Lebensraum-Mitterndorf, in den letzten Monaten gekämpft!!!

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Gestern, 7.11., fand die erste, von uns organisierte, Informationsveranstaltung zum Thema Windkraftanlagen statt. Wir wollen nun die Pointen kurz zusammengefasst präsentieren:

Frage an den Bürgermeister: Warum haben Sie nicht von sich aus eine Volksbefragung angesetzt?
Antwort sinngemäß: Es wurden ja auch Kindergarten, Kleinkindergruppe und Schule ohne die Befragung der Bürger gebaut ...
Unser Fazit: Aha - wir wussten gar nicht, dass diese Einrichtungen mit 200m großen Windkraftanlagen, die in Verdacht stehen gesundheitsgefährdend zu sein, auf die selbe Stufe zu stellen sind?!?

Kurze Bemerkung des Bürgermeisters: Er ist unserer "Bitte" nach einer Volksbefragung eh nachgekommen ...
Richtigstellung: Ein Initiativantrag ist keine Bitte - auf Grund dieses Initiativantrages ist die Gemeinde dazu Verpflichtet eine Volksbefragung durchzuführen!!!

Frage: "Wer finanziert die angekündigten Busfahrten zu den Brucker Windkraftanlagen ..." (Zusatz der eigentlich nicht ernst gemeint war, sich aber als wahr herausstellte) "... und den anschließenden Heurigenbesuch?"
Antwort: Die Energiepark Bruck GmbH
Wortmeldung: "Das ist ja wie eine Matratzenfahrt!!!"
(Meldung in eigener Sache: Ja, wir waren auch bei den Brucker Windkraftanlagen ... Unsere Anreise haben wir selbst organisiert und der anschließenden Eisbecher wurde auch von uns selbst finanziert ... ;-))

Wir bedanken uns bei all jenen, die an dieser Veranstaltung teilgenommen haben und freuen uns schon auf die
2. Informationsveranstaltung/Runder Tisch am 14.11. im Orchideen-Stüberl ...

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Auf dem von uns eingebrachte Initiativantrag lautete die Fragestellung "Soll der Gemeinderat die Umwidmung von Flächen in der Gemeinde Mitterndorf/Fischa auf Grünland-Windkraftanlagen beschließen? (Ja/Nein)".
Zum damaligen Zeitpunkt wurde vom Bürgermeister und den Anwesenden hinterfragt, warum sich der Intitiativantrag auf die Umwidmung bezog und wir eine Befragung der Bürger fordern, wo doch noch gar nichts fix war. Wer die Einträge auf dieser Homepage verfolgt hat, weiß, dass dies der einzige Weg für uns war eine Einbindung der Mitterndorfer Bevölkerung zu fordern.

Nun hat sich der Bürgermeister gegen unsere einfache Frage entschieden und aus einem einfachen 2-Zeiler einen 5-Zeiler gemacht, der die geforderte Fragestellung zwar sinngemäß beinhaltet, aber gleichzeitig so verkompliziert, dass dies nichts mehr mit einer einfachen Frage zu tun hat.

In der vom Bürgermeister verfassten Frage wird nun wieder darauf angespielt, dass die Mitterndorfer Windkraftanlagen nur zu den geplanten Windkraftanlagen der Gemeinden Seibersdorf und Ebreichsdorf dazugestellt werden - dies entspricht nicht den Tatsachen! (siehe untenstehenden Beitrag)
Weiters ist anzumerken, dass die Ebreichsdorfer WKA nicht, so wie in der Fragestellung der Gemeinde beschrieben, bereits bewilligt sind!

Jetzt fragen wir uns natürliche, warum es unsere Gemeindeführung notwendig hat, den Wortlaut unserer einfachen Frage zu verändern und zusätzlich mit falschen Tatsachen auszuschmücken!?

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Der Bürgermeister hat nun endlich den Termin für die Volksbefragung bekanntgegeben:
23. November 2014.
 
Natürlich wurde auch wieder verbreitet, dass die in Mitterndorf geplanten Windkraftanlagen, nur zu den geplanten Windkraftanlagen der Nachbargemeinden dazugestellt werden …
Bei einem Abstand von mindestens 750 Metern zu den Seibersdorfer Anlagen kann von einem "Dazustellen" nicht mehr die Rede sein …
Weiters wurde uns von Hrn. Simader (zuständig für die Planung in Ebreichsdorf) selbst gesagt, dass er nicht glaubt, dass, wenn die Mitterndorfer WKA nicht gebaut werden, die 3 Unterwaltersdorfer WKA errichtet werden …
Übrigens hält Mitterndorf den gesetztlichen Mindestabstand zum ersten Haus im benachbarten Gemeindegebiet nicht ein - der Mindestabstand wir um fast 800m unterschritten ... D.h. die Schranawander sind von den Mitterndorfer WKA genau so betroffen wie die Mitterndorfer selbst - und haben noch dazu keine Möglichkeit sich zu wehren, da der Unterschreitung von Seiten der Gemeindevertreter zugestimmt wurde ... Die Schranawander Bevölkerung war mehrheitlich gegen die Errichtung der Ebreichsdorfer WKA!
 
Zu den jährlichen "erheblichen Geldzahlungen" an die Gemeinde sei folgendes zu sagen: Die Gemeinde erhält, richtet man sich nach den Zahlungen die Ebreichsdorf bekommt, nicht einmal €80 pro Einwohner …
Für nicht einmal €80/Einwohner wird unser Lebensraum massiv beeinträchtigt und unsere Lebensqualität gemindert - und vielleicht sogar unsere Gesundheit geopfert …
 

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Was passiert mit den Windkraftanlagen, wenn der Betreiber nicht mehr in der Lage ist diese zu entfernen?
Grundsätzlich wird immer von Rücklagen gesprochen, die für diesen Fall zur Verfügung stehen.
Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, so ist lt. NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 § 18 (3) der Grundeigentümer für die Entfernung verantwortlich.

Auszug aus dem NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005
Ausordnungsdatum 14.09.2011
§18
(3) Reichen die vom Betreiber gemäß Abs. 2 angezeigten Vorkehrungen nicht aus, um den Schutz der im § 11 Abs. 1 Z. 1 bis 3 umschriebenen Interessen oder der im § 56 NÖ Bauordnung begründeten öffentlichen Interessen bei Auflassung zu gewährleisten oder hat der Betreiber oder der ehemalige Betreiber die zur Erreichung dieses Schutzes notwendigen Vorkehrungen nicht oder nur unvollständig getroffen, so hat ihm die Behörde die notwendigen Vorkehrungen mit Bescheid aufzutragen. Im Falle der Auflassung einer Windkraftanlage hat sie jedenfalls die Entfernung der oberirdischen Teile anzuordnen. Ist der Betreiber nicht feststellbar, ist er zur Erfüllung des Auftrages rechtlich nicht im Stande oder kann er aus sonstigen Gründen nicht beauftragt werden, so ist der Auftrag jenen Eigentümern, auf deren Grundstücken die Erzeugungsanlage errichtet ist, zu erteilen.

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Die Bürgerliste Ebreichsdorf hat am 15.10.2014 einstimmig beschlossen, einen Antrag zu stellt, dass, wenn es zu einem "NEIN" bei der Mitterndorfer Volksbefragung kommt, die drei Unterwaltersdorfer Windkraftanlagen auch nicht errichtet werden sollen.
Die Schranawander Bürger haben sich mehrheitlich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen ausgesprochen.

Somit ist auch hier das Argument des "nur Dazustellens" nicht mehr gültig!!!

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Die Energiepark Bruck/Leitha GmbH hat folgende Visualisierungen angefertigt.

Die ersten zwei Bilder zeigen die Aussicht auf die Landschaft mit Windkraftanlagen aus der Sicht "Alfred Ruhittel-Straße".
Das erste der beiden Bilder zeigt die Sicht auf die geplanten Seibersdorfer Windkraftanlagen, die in ca. 2km Entfernung stehen werden.

Das zweite Simulation zeigt uns die künftige Aussicht wenn die Mitterndorfer Windkraftanlagen errichtet werden.

 

Die beiden nächsten Bilder zeigen die Visualisierungen aus der Sicht "Friedhofstraße" ...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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Schon mehrmals wurden wir mit der Frage zum drohenden Wertverlust unserer Immobilien nach der Errichtung der 6 Windkraftanlagen konfrontiert, daher habe wir uns mit mehreren Immobilienmaklern in Verbindung gesetzt.
Fazit: Keiner der Kontaktierten wollte konkrete Angaben machen. Sinngemäß "Das muss von Fall zu Fall entschieden werden und hängt vom persönlichen Empfinden ab"

Jedoch fanden wir auf der Homepage der Bürgerinitiative "pro-Mensch" folgenden Bericht eines Immobilienmaklers:
"Als Immobilienmakler der hauptsächlich im Bezirk Mödling, sowie fallweise in angrenzenden Orten tätig bin, werde ich immer wieder von besorgten Mitbürgern und Freunden gefragt, ob denn solche Windparks Auswirkungen auf den Wert ihres Immobilienbesitzes haben.

Ohne mich in Bewertungsregeln zu verlieren, stelle ich jedem eine ganz einfache Frage:
Wenn Sie sich ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen und die Alternative haben eine Immobilie mit Blick auf 200m hohe Windräder oder freie Sicht in die Natur zu kaufen, wofür würden Sie sich entscheiden?

Wenn Sie sich die Frage ehrlich beantworten, werden Sie leicht nachvollziehen können, dass alle den Blick auf die freie Natur bevorzugen werden. Folglich werden weniger Interessenten kommen. Weniger Interessenten bedeutet weniger Nachfrage.

Eine einfache ökonomische Regel besagt, dass bei weniger Nachfrage und gleichbleibendem Angebot die Preise sinken werden.

Folglich werden die Immobilienwerte definitiv sinken!"

Bei einem Gespräch mit dem Windkraftbetreiber und Gemeindevertretern wurde auf unsere Frage betr. Wertverlust sohin argumentiert, dass in Bruck/Leitha trotz der vielen WKA die Grundstückspreise in den letzten 10 Jahren gestiegen sind.
Aber kann man die Stadt Bruck/Leitha wirklich mit der, es an Infrastruktur fehlenden, Gemeinde Mitterndorf/Fischa vergleichen!?

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Bei der Gemeinderatssitzung am 30.09. wurde, auf Grund des von uns eingebrachten Initiativantrages, eine Volksbefragung zum Thema "Umwidmung von Flächen der Gemeinde Mitterndorf an der Fischa auf Grünland-Windkraftanlage" beschlossen.
Jetzt hat der Bürgermeister 4 Wochen Zeit diese Volksbefragung auszuschreiben.

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Am 25.09. wurde ein Antrag an den Gemeinderat, das Ergebnis der Volksbefragung einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten, beim Gemeindeamt eingebracht.

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Zu der immer wiederkehrenden Meinung, dass die Mitterndorfer Windkraftanlagen ja nur zu den Seibersdorfer WKA "dazugestellt" werden, wollen wir hier folgendes anmerken:

Nachdem sich die Frage des Vogelzuges entlang des Reisenbaches als kritisch herausgestellt hat (BirdLife Österreich) wurde ein Korridor von 750m eingerichtet. D.h. dass schon auf Grund dieses Korridors kein "Dazustellen" möglich ist. Die näherste Seibersdorfer Windkraftanlage wird sich in ca. 2km Entfernung befinden (die Mitterndorfer in 1,2km Entfernung).

Somit kann von einem großen, zusammengeführten Windpark gar keine Rede mehr sein, da der Reisenbach samt Schutzzone dazwischen liegt.

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Von der Energiepark Bruck GmbH wurden wir eingeladen die Windkraftanlage mit Aussichtsplattform zu besuchen - dieser Einladung sind wir gerne nachgekommen um mehr Informationen zum geplanten Windpark in Mitterndorf/Fischa zu erhalten.

Zu besichtigen war eine Windkraftanlage des Typs ENERCON E-66/18.70 mit einer Nabenhöhe von 65m und einem Rotordurchmesser von 70m - das ergibt eine Gesamthöhe von ca. 100 m.

Die in Mitterndorf vorgesehenen Anlagen sind vom Typ Senvion 3.2M114 mit einer Nabenhöhe von 143m und einem Rotordurchmesser von 114m - d.h. die Gesamthöhe wird 200m betragen - also doppelt so hoch wie die Windkraftanlage im Bild.
Jedes einzelne Rotorblatt wird eine Länge von 55,8m und eine Gewicht von 14t haben.

Die Senvion-Anlagen drehen sich im Volllastbetrieb 15-16 mal pro Minute - was sich langsam anhört - dies entspricht aber einer Geschwindigkeit von ca. 300 km/h an der Rotorspitze.

Der Turm besteht im unteren Teil aus Beton, im oberen aus Stahl.
Der untere Teil des Turms (Betonringe) hat einen Durchmesser von 4m und steht auf einem Fundament das einen Durchmesser von 16-18m hat. Die Fundamentstärke beträgt ca. 4m.

Jeweil 3 Windkraftanlagen werden miteinander verkabelt. Das Starkstromkabel, das ca. 7cm dick ist,  wird in ca. 1m Tiefe verlegt, und zu einer Übergabestation, die im Windpark stehen wird, geführt.

Für den Aufbau der Windkraftanlagen ist die Errichtung einer Zufahrtsstraße notwendig, die sich zwischen Mitterndorf und Schranawand befinden wird. Diese muss natürlich ausreichend breit sein um den Antransport der einzelnen Teile ermöglichen zu können. Da die Rotorblätter (ca. 56m) im Ganzen angeliefert werden, muss auch genügend Platz geschaffen werden, um den LKWs das Einbiegen von der Landesstraße in die Zufahrtsstraße zu ermöglichen. Für diese Zufahrtsstraße ist geplant die Äcker von den Grundstückseigentümern für die Zeit der Errichtung zu pachtet.

Der Betreiber rechnet mit ca. 3000 Volllaststunden pro Jahr - das ergibt ca. 8,5 Mio. kWh pro Anlage und Jahr.

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In der Ausgabe von "Zukunft für Mitterndorf" der SPÖ Mitterndorf war zu lesen, dass die Einnahmen aus den geplaneten Windkraftanlagen "zu 100% für die Verbesserung Ihrer Lebensqualität" verwendet werden soll.

Nun stellt sich für uns die Frage, warum die Einnahmen aus Windkraftanlagen, die vielleicht unsere Lebensqualität negativ beeinflussen und ganz sicher unser Landschaftbild verunstalten, dazu gedacht sind unsere Lebensqualität zu verbessern.

 

Wäre es nicht besser gar nicht erst die Lebensqualität und den Lebensraum von uns Mitterndorfern in Gefahr zu bringen!?


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In Bezug auf nachstehendem Artikel in der Monatszeitschrift "Servus Nachbar" möchten wir gerne unsere Sichtweise darstellen:

Wie Dr. Nevlacsil richtig geschrieben hat, bezieht sich der Initiativantrag "nur" auf die Umwidmung von Flächen der Gemeinde Mitterndorf/F. auf Grünland-Windanlagen. Dazu ist aber anzumerken, dass dies der einzige Weg für uns ist ein Mitbestimmungrecht der Bürger in Form einer Volksbefragung einzufordern. Sobald die Umwidmung stattgefunden hat, findet eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) statt - sollte diese zu Gunsten der Windkraft ausfallen, können wir die Errichtung von Windkraftanlagen nur mehr mit Gegengutachten, welche tausende Euro kosten, beeinflussen. Da wir aber eine Gruppe von Mitterndorfern sind, die die Forderung zur Einbindung der Bürger aus ihrer eigenen Tasche, ohne irgendwelchen Subventionen, Förderungen oder dergleichen, finanzieren, ist ein solches Gegengutachten nicht finanzierbar.
Wir fordern einfach nur die Einbindung der Bürger in Form eine Volksbefragung.

Die zweite Richtigstellung betrifft die Aussage "Vorteile hätten nur die Betreiber, die Bauern und die Gemeinde":
Richtig ist natürlich, dass wenn sich die Energiepark Bruck/Leitha GmbH keine Vorteile erhoffen würde, würde das Projekt nicht zur Diskussion stehen.
Die Gemeinde bezieht natürlich auch Gelder aus dem Projekt, die den Bürgern zu Gute kommen sollten. Vorschlag des Bürgermeisters bei der im Artikel genannten Übergabe waren z.B. die Errichtung einer neuen Turnhalle und eines Schwimmteichs. 
Auf den Vorschlag von uns, Gelder für etwaige Therapien, die vielleicht notwendig werden, falls sich die überall im Internet kursierende und beschriebene mögliche Gesundheitsgefährdung für einzelne Mitterndorfer als wahr herausstellt, zurückzuhalten, wurde nicht eingegangen. Selbstverständlich hoffen wir alle, dass es sich bei den beschriebenen Gesundheitsgefährdungen um ein reines Werkzeug der Panikmache handelt, aber so wie die Windkraftgegner keine Beweise vorlegen können, dass diese Vorwürfe zutreffen, können die Windkraftbefürworter keine Beweise für das Nichtzutreffen erbringen. Wobei anzumerken ist, dass seitens der Ärztekammer Wien umfassende Studien über mögliche gesundheitsgefährdenden Auswirkungen gefordert werden.

Und zu guter Letzt: Natürlich bekommen auch die Grundeigentümer (im Artikel: Bauern) eine Entschädigung, die aber wesentlich geringer ausfällt als die Gelder für die Gemeinde, obwohl sie diejenigen sind, die einen Teil ihres Grundstücks zur Verfügung stellen sollen. Zusätzlich ist es so, dass die Entschädigung pro Windkraftanlage meist auf mehrere Grundeigentümer aufgeteilt werden muss, da jede der 6 geplanten Windkraftanlagen auf mehr als einem Grundstück stehen soll (siehe Plan) und die Anrainer ebenfalls eine kleine Entschädigung bekommen sollen. Sollte der Betrieb der Windkraftanlagen eingestellt werden, sind aber auch die Grundstückseigentümer diejenigen, die damit leben müssen, dass das Fundament nur bis auf eine Tiefe von einem Meter abgetragen wird, das restliche Fundament verbleibt im Erdboden.

Von seiten der Energiepark Bruck/Leitha GmbH wurden wir eingeladen eine Windkraftanlage zu besichtigen. Diesem Angebot werden wir gerne nachkommen - ein Termin wurde für den 27.8. vereinbart. Nach diesem Termin schreiben wir hier unser Erfahrungen und Eindrücke ...

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Auch Schranawand ist von einem Teil der Windkraftanlagen, die in Mittendorf geplant sind, betroffen.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Ebreichsdorf hat der Unterschreitung der 2km-Grenze zugestimmt. Der Abstand zu einer der sechs Mitterndorfer Windkraftanlagen beträgt nur 1228 m. Die Stadtgemeinde Ebreichsdorf erhält lt. StR Strauss dafür eine finanzielle Entschädigung.
Die Bewohner von Schranawand haben im Fall der sich auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Mitterndorf/Fischa befindlichen Windkraftanlagen keine Möglichkeit sich zu wehren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Heute, 7.8., wurde beim Amtsleiter nachgefragt und es wurde die Gültigkeit von 253 Unterschriften bestätigt. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung Mitte September wird die Durchführung einer Volksbefragung in die Tagesordnung aufgenommen.

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Am 24.7. wurden 255 Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger, die den Initiativantrag zur Durchführung einer Volksbefragung über die "Umwidmung von Flächen der Gemeinde Mitterndorf an der Fischa auf Grünland-Windkraftanlage“  unterstützt haben, an Bürgermeister Mag. Hums übergeben.
Die Unterschriften werden nun von der Gemeinde auf ihre Richtigkeit überprüft. Weiter Informationen folgen ...